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Diskussion um Standort für neue Kindertagesstätte

Poppenhausen (Wasserkuppe), den 25.09.2018

Gemeindevertretung musste Bürgerbegehren ablehnen
Massive Mehrkosten für Standort der Kirchengemeinde

In der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) fehlen den Erhebungen zufolge im Sommer 2019 etwa 20 Kindergartenplätze für die „Über-3-Jährigen“.
Bis zur Schaffung der zusätzlich benötigten Betreuungsplätze hat die politische Gemeinde für die Kinderkrippe „Das Entdeckernest“ auf Antrag eine neue Betriebserlaubnis erhalten, die übergangsweise bis Mitte 2020 eine zusätzliche Aufnahme von 8 Kindern erlaubt.
Es besteht daher der dringende Bedarf, zusätzliche Kindergartenplätze zu schaffen.
Dieses Thema wurde in den letzten Wochen in Teilen der Bevölkerung sehr emotional diskutiert. Doch letztlich sollten maßgeblich die Fakten zur Entscheidungsfindung beitragen.
Eine unnötige Verzögerung geht zu Lasten der Kinder sowie der Eltern, die u.U. dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind.

Nachdem dem ersten Bürgerbegehren durch einen Abhilfebeschluss der Gemeindevertretung stattgegeben wurde, reichten einige Initiatoren am 18.08.2018 ein weiteres Bürgerbegehren beim Gemeindevorstand ein, dessen Ziel es war, das Gelände der katholischen Kindertagesstätte für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte zu bestimmen.
Wie in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt und laut Stellungnahme der Kommunalaufsicht bestätigt, war das Bürgerbegehren in eigener Zuständigkeit vom Gemeindevorstand auf seine Zulässigkeit vor zu prüfen. Über die abschließende Zulässigkeit hatte die Gemeindevertretung zu entscheiden. Das haben die Gemeindevertreter am 19.09.2018 getan, nachdem das rechtliche Gutachten, das vom Hessischen Städte- und Gemeindebund vorgelegt wurde, in voller Länge wortwörtlich in der Sitzung vorgetragen worden war.
Das eingereichte Bürgerbegehren wurde wegen des fehlenden Kostendeckungsvorschlags für nicht zulässig erklärt. Dabei hatte die Gemeindevertretung, die der Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes einstimmig gefolgt ist, keinen Entscheidungsspielraum.
Ein Kostendeckungsvorschlag muss zumindest überschlägliche und schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe und die anfallenden Kosten für die erforderliche Umsetzung der Maßnahme für den gemeindlichen Haushalt sowie die zu erwartenden Folgekosten enthalten. Dies ist zu fordern, da mit dem Kostendeckungsvorschlag sichergestellt werden soll, dass die Bürger über die Tragweite und die Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung in finanzieller Hinsicht unterrichtet werden.
Im vorgelegten Kostendeckungsvorschlag fehlten die Angaben von Kosten als auch Angaben zur Deckung derselben. Wenn auch von „erspartem Geld“ gesprochen wird, so ist an keiner Stelle dargelegt, mit welchen investiven Kosten zu rechnen ist. Gleiches gilt auch bezüglich der Folgekosten. Diesbezüglich fehlten die geforderten Angaben zu Unterhaltungs- und Personalkosten gänzlich.
Mit der einstimmigen Ablehnung der Zulassung des Bürgerbegehrens wurde dieses Instrument der Demokratie auf kommunaler Ebene abschließend bearbeitet.
Mit der Kostenberechnung des Bauingenieurs Hans-Ulrich Schott, der Präsentation des Bautechnikers Markus Breidung (CWE-Fraktion) und der Unterstützung des Bauausschuss-Vorsitzenden Joachim Leitschuh (CDU) wurde in einer anschließenden Präsentation nachgewiesen, dass der von der Kirchengemeinde bevorzugte Bauplatz für den Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte alleine in der Vorbereitung des Baufeldes samt Stahlbetonmauer mindestens 300.000,-€ teurer kommt als der von der politischen Gemeinde vorgeschlagene Standort beim Von-Steinrück-Haus. Die Berücksichtigung der zusätzlichen Personalkosten für die Freistellung der Kita-Leitung ist in der Gegenüberstellung und Abrechnung nochmals mit Kosten von 40.000,-€/Jahr anzusetzen.
Die politische Gemeinde ist gesetzlich zuständig, ausreichend Betreuungsplätze für die Kinder vorzuhalten. Da es einen Rechtsanspruch gibt, können Eltern den Klageweg beschreiten.
Die Verantwortlichen der Gemeinde hoffen daher, dass sie nun ihrer Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen ungehindert nachkommen können, um möglichst bereits im Herbst 2019 die neue Einrichtung in Betrieb nehmen zu können. Schließlich fehlen im Sommer 2019 etwa 20 Kindergartenplätze für die 3-6-jährigen Kinder.
In der Zusammenfassung halten die Mandatsträger der gemeindlichen Gremien das jetzige Ergebnis einen für alle Seiten zufriedenstellenden Kompromiss:
Der Standort Kindertagesstätte St. Elisabeth bleibt erhalten. Das Raumkonzept wird dort kurz- bis mittelfristig durch Erweiterung der drei Gruppenräume und Sanierung des ehemaligen Heizungsraumes optimiert. 
Die politische Gemeinde baut in eigener Zuständigkeit einen neuen zweigruppigen Kindergarten auf dem Gelände des Spielplatzes „Am Sandfeld“, der im Teilbereich weiterhin für die Allgemeinheit nutzbar bleibt.

Nachfolgend eine Auswahl der Darstellungen aus der Präsentation des Bautechnikers Markus Breidung, in denen die großen Herausforderungen bei einem Bauwerk in einen Hang und die damit verbundenen Mehrkosten, insbesondere für die Erdarbeiten und die hohe Stahlbetonwand, deutlich werden. Zudem ergeben sich am Nordhang unzureichende Lichtverhältnisse. +++(M.H.)

Zwischen der Georgstraße und dem geplanten Baugrund auf dem Gelände der kath. Kita St. Elisabeth liegen 85 Meter. Für eine Zuwegung müssten erst Grundstücksteile zugekauft werden.

Der Sonnenverlauf von Osten nach Wesen liefert für ein im Nordhang platziertes Gebäude kaum Sonnenlicht.

Die Wirkung von Tageslicht auf das Wohlbefinden in Kindertageseinrichtungen.

Um das benötigte Raumkonzept in den Hang einzubauen müssten die Fundamente des Nachbarhauses separat gesichert werden.

Sowohl bei kleinem Gebäudegrundriss als auch beim Grundriss des tatsächlich benötigten Raumkonzeptes müssten die Stützmauern in U-Form ausgebildet werden.

Eine ca. sechs Meter hohe Stützmauer müsste zur Hangsicherung eingebaut werden.

 

Bild zur Meldung: Diskussion um Standort für neue Kindertagesstätte