Ankündigungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2019 - Abwassergebühren -

Poppenhausen (Wasserkuppe), den 23.12.2019

Ankündigungsbeschluss

der Gemeindevertretung vom 19.12.2019

Hiermit wird folgender Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) aus der Sitzung vom 19.12.2019 öffentlich bekannt gemacht:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 9 Jastimmen, einstimmig, gemäß § 3 Abs. 1 KAG in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung folgende Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2020 öffentlich anzukündigen:

Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

§ 23

Gebührenmaßstäbe und –sätze

Bisher (1) „pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,28 € jährlich erhoben“
Neu (1) „pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,35 € jährlich erhoben“

Bisher (5) a) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 1,65 €“
Neu (5) a) „„Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,08 €“

Bisher (5) b) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,24 €“
Neu (5) b) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,67 €“

Bisher (6) „Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.“ „Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 1,65 €“
Neu (6) „Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.“ „Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,08 €“

Gleichzeitig wird eine Erhöhung der genannten Gebührensätze für die Niederschlagswassergebühr sowie die Abwassergebühr jeweils um insgesamt weitere 0,50 € pro m³ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Aufteilung der Gebühren erfolgt analog zur jetzigen Verteilung.


Poppenhausen (Wasserkuppe), den 23.12.2019

 

         Manfred Helfrich
           Bürgermeister

 

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